Für Behandlungen in meiner Praxis erhalten Sie genau spezifizierte Rechnungen, die sich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halten. Die Rechnungstellung erfolgt durch ein beauftragtes Fachunternehmen, mit dem meine Praxis seit langem zusammenarbeitet.
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie Ihre Rechnung zur Erstattung an Ihre Krankenversicherung weitergeben.
Falls Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen Sie damit rechnen, dass ihre Krankenversicherung sich nicht an den Kosten einer Behandlung in meiner Praxis beteiligen wird. Sollten Sie Wert auf Kostenübernahme durch Ihre Versicherung legen, klären Sie die Möglichkeiten dazu bitte rechtzeitig mit Ihren Ansprechpartnern dort.
Zusatzversicherungen
Homöopathie-Zusatzversicherungen können für gesetzlich versicherte Patienten sinnvoll sein. Achten Sie darauf, dass nicht nur Leistungen von Heilpraktikern, sondern gerade auch die Leistungen von homöopathisch arbeitenden Ärzten mitversichert sind.